Betreuungsvereinbarung & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Diese Betreuungsvereinbarung regelt die Bedingungen der Tierbetreuung (Tiersitter-Betreuung) zwischen Fell & Fülle – Claudia Löscher (nachfolgend „Betreuungsperson“) und dem Tierhalter.

Die Betreuung erfolgt nicht als Tierpension, sondern als haushaltsnahe Tierbetreuung für einen vereinbarten Zeitraum und gemäß den individuell vereinbarten Leistungen.

2. Art und Umfang der Betreuung

Die Betreuung erfolgt grundsätzlich persönlich durch die Betreuungsperson. In einzelnen Fällen und ausschließlich nach vorheriger Absprache kann die Betreuung durch ausgewählte Teammitglieder erfolgen, die nach den Standards der Betreuungsperson arbeiten und – soweit möglich – mit dem jeweiligen Tier vertraut sind.

Der konkrete Umfang der Betreuung (z. B. Tages‑ oder Urlaubsbetreuung, Spaziergänge, Fütterung, Mobilität) ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung sowie den Angaben im jeweiligen Datenblatt (z. B. Hunde-, Katzen- oder Kleintierdatenblatt).

3. Terminabstimmung, Verfügbarkeit

Betreuungstermine sind vorab mit der Betreuungsperson abzustimmen. Nachträglich mitgeteilte Urlaubs‑ oder Terminplanungen begründen keinen Anspruch auf Betreuung. Spontane Anfragen sind abhängig von der aktuellen Verfügbarkeit und können nicht zugesichert werden.

4. Übergabe, Abholung und Betreuungszeiten

Beginn und Ende der Betreuung sowie Übergabe- und Abholzeiten werden individuell vereinbart und sind verbindlich.

Verspätungen und verfrühte Ankünfte sind der Betreuungsperson rechtzeitig mitzuteilen.

Ein früheres Erscheinen begründet keinen Anspruch auf eine frühere Übergabe oder Rückerstattung. Erfolgt eine Übergabe bei verfrühter Ankunft, handelt es sich um ein freiwilliges Entgegenkommen und begründet keinen Anspruch für zukünftige Fälle.

Zusätzlicher organisatorischer oder zeitlicher Aufwand kann gesondert verrechnet werden.

5. Gesundheit, Fütterung und Medikamente

Der Tierhalter verpflichtet sich, alle relevanten Informationen zum Gesundheitszustand, zu Unverträglichkeiten, Allergien, Fütterung, Medikamenten und sonstigen Besonderheiten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Die Fütterung erfolgt gemäß den Angaben im jeweiligen Datenblatt. Abweichungen sind nur nach vorheriger Absprache zulässig.

Medikamente werden ausschließlich nach den Angaben und Anweisungen des Tierhalters verabreicht.

Für Schäden oder gesundheitliche Folgen, die auf unvollständige oder unrichtige Angaben des Tierhalters zurückzuführen sind, besteht keine Haftung.

6. Mobilität und Aufenthalte außerhalb des Betreuungsortes

Während der Betreuung kann es situationsbedingt zu Aufenthalten außerhalb des unmittelbaren Betreuungsortes kommen (z. B. Spaziergänge, Erledigungen oder längere zusammenhängende Alltagsaktivitäten). Art und Umfang richten sich nach den Angaben des Tierhalters im jeweiligen Datenblatt.

7. Reinigung und Mehraufwand

Entsteht im Rahmen der Betreuung ein außergewöhnlicher Reinigungs‑ oder Mehraufwand im privaten Haushalt, der über das übliche Maß hinausgeht, behält sich die Betreuungsperson vor, diesen gesondert zu verrechnen.

Als außergewöhnlich gelten insbesondere Verschmutzungen, die eine zusätzliche Reinigung oder einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand erfordern.

Normale, alltägliche Verschmutzungen sind im Betreuungspreis enthalten.

8. Haftung, Sicherheit, Transport und Zutritt

Allgemeine Haftung

Die Betreuungsperson haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
Die Betreuung erfolgt unter Beachtung üblicher Sicherheits- und Sorgfaltsstandards. Ein Restrisiko lässt sich trotz sorgfältiger Aufsicht nicht vollständig ausschließen.

Für Schäden, die durch das Tier selbst verursacht werden (z. B. an Gegenständen, Dritten oder anderen Tieren), haftet der Tierhalter.
Der Tierhalter bestätigt, dass für das Tier eine aufrechte Haftpflichtversicherung besteht.

Tiere sind Lebewesen mit eigenem Verhalten. Trotz sorgfältiger Betreuung und Beachtung aller bekannten Informationen kann unvorhersehbares Verhalten nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Haftung für Schäden im Haushalt des Tierhalters

Für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Böden, Pflanzen oder sonstigem Inventar im Haushalt des Tierhalters, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Tierhalter.
Die Betreuungsperson haftet für solche Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
Normale Abnutzungen oder tierübliche Gebrauchsspuren stellen keinen Schaden dar.

Transport

Sofern im Rahmen der Betreuung erforderlich oder vereinbart, kann das Tier im Fahrzeug der Betreuungsperson transportiert werden.
Der Transport erfolgt mit der im Alltag üblichen Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Restrisiko lässt sich trotz sorgfältiger Durchführung nicht vollständig ausschließen.

Sicherung und Führung

Die Sicherung des Tieres (z. B. Leinenführung, Geschirr, Maulkorb, Transportbox) erfolgt gemäß den Angaben des Tierhalters im jeweiligen Datenblatt sowie nach situationsbedingter Einschätzung der Betreuungsperson.
Änderungen oder Einschränkungen sind vorab bekannt zu geben.

Tierartspezifische Regelungen – Hunde

Ein Freilauf erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Tierhalters und nur, sofern dies im jeweiligen Datenblatt entsprechend angegeben ist.
Der Freilauf von Hunden erfolgt ausschließlich in geeigneten Freilaufzonen.
Die konkrete Durchführung eines vereinbarten Freilaufs erfolgt situationsabhängig nach Einschätzung der Betreuungsperson.

Tierartspezifische Regelungen – Katzen

Ein Freigang von Katzen erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Tierhalters und nur, sofern dies im jeweiligen Datenblatt ausdrücklich angegeben ist.
Der Tierhalter bestätigt, dass die Katze an Freigang gewöhnt ist und die örtlichen Gegebenheiten kennt.

Für Risiken, die sich aus einem vereinbarten Freigang ergeben (z. B. Weglaufen, Verletzungen, Verkehr, Fremdeinwirkung), haftet die Betreuungsperson nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

Die Nutzung von Balkonen, Terrassen oder offenen Fenstern erfolgt ausschließlich nach den Angaben des Tierhalters im Datenblatt.
Sofern eine besondere Sicherung (z. B. Katzennetz) erforderlich ist, liegt die Verantwortung für deren Vorhandensein und ordnungsgemäßen Zustand beim Tierhalter.

Fenster und Türen werden im Rahmen der Betreuung mit der üblichen Sorgfalt gehandhabt. Ein Restrisiko lässt sich trotz sorgfältiger Aufsicht nicht vollständig ausschließen.

Tierartspezifische Regelungen – Kleintiere (z. B. Hasen, Nagetiere, Vögel)

Die Betreuung von Kleintieren erfolgt ausschließlich gemäß den Angaben des Tierhalters im jeweiligen Datenblatt.
Ein Freilauf, Freiflug oder unbeaufsichtigter Aufenthalt außerhalb der vorgesehenen Unterbringung erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und dokumentiert ist.

Der Tierhalter ist für die Bereitstellung einer geeigneten Unterbringung, Sicherung sowie artgerechter Haltungsbedingungen verantwortlich.
Auch bei sorgfältiger Betreuung kann tierartspezifisches, stress- oder schreckbedingtes Verhalten nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Wohnungsschlüssel, Zutritt und Abwesenheit

Sofern die Betreuung im Haushalt des Tierhalters erfolgt, stellt dieser der Betreuungsperson rechtzeitig einen geeigneten Zugang (z. B. Wohnungsschlüssel, Code, Zugangskarte) zur Verfügung.
Der Zugang dient ausschließlich der vereinbarten Betreuung des Tieres.

Die Betreuungsperson verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit überlassenen Schlüsseln, Codes oder Zugangsmitteln.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, ausgenommen an ausgewählte Teammitglieder im Rahmen einer vereinbarten Vertretung.

Bei Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels haftet die Betreuungsperson nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
Kosten für einen notwendigen Austausch von Schlössern oder Zugangssystemen werden nur in diesem Fall übernommen.

Der Tierhalter verpflichtet sich, über besondere Zutrittsregelungen (z. B. Alarmanlagen, Haustechnik, Nachbarn, Hausordnung) vorab zu informieren.
Für Störungen oder Schäden, die auf fehlende oder unvollständige Angaben zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

Die Betreuung erfolgt ausschließlich zu den vereinbarten Zeiten. Ein dauerhaftes oder durchgehendes Anwesendsein im Haushalt wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Freigänger-Katzen besteht keine Verpflichtung, außerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten auf die Rückkehr des Tieres zu warten oder Maßnahmen wie das Schließen von Katzenklappen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Wünsche hinsichtlich bestimmter Anwesenheitszeiten oder Maßnahmen (z. B. Schließen von Katzenklappen zu festgelegten Uhrzeiten) sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren und können gesondert verrechnet werden.

9. Tierarzt und Notfälle

Im Krankheits- oder Notfall ist die Betreuungsperson berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen. Die entstehenden Kosten trägt der Tierhalter. Die im jeweiligen Datenblatt angegebenen Kontaktdaten werden hierfür herangezogen.

Die Betreuungsperson ist berechtigt, notwendige Kosten im Notfall vorzustrecken. Der Tierhalter verpflichtet sich, diese Kosten nachträglich zu ersetzen.

Sollte der Tierhalter oder die im Datenblatt angegebenen weiteren Kontaktpersonen zum Zeitpunkt eines Krankheits- oder Notfalls nicht erreichbar sein, ist die Betreuungsperson berechtigt, gemeinsam mit dem behandelnden Tierarzt jene Maßnahmen zu veranlassen, die nach tierärztlicher Einschätzung im bestmöglichen Interesse des Wohls und Lebens des Tieres erforderlich sind.

Dies umfasst auch weiterführende Untersuchungen, notwendige Behandlungen oder Notfallmaßnahmen.

10. Sonderzeiten, Vorauszahlung und Platzreservierung

Sonderzeiten (Hauptsaison)

Sonderzeiten (Hauptsaison) sind Zeiträume mit erhöhter Nachfrage und eingeschränkter Ersatzmöglichkeit, insbesondere alle Schulferien in Wien und Niederösterreich (Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Semester- und Osterferien), alle gesetzlichen Feiertage sowie besonders stark nachgefragte Zeiträume wie Weihnachten, Silvester, verlängerte Wochenenden oder schulautonome Tage in Verbindung mit Feiertagen oder Wochenenden.
Diese Zeiträume gelten auch dann als Sonderzeiten, wenn sie nicht ausdrücklich gesetzlich als Feiertag geregelt sind.

Für Betreuungen in Sonderzeiten ist eine Vorauszahlung von 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags erforderlich.

Rechnungsstellung und Zahlungszeitpunkt

Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung richtet sich nach Saison, Betreuungszeitraum und Planungsaufwand.

Bei besonders nachgefragten Sonderzeiten mit eingeschränkter Ersatzmöglichkeit, insbesondere während der Sommerferien, erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel frühzeitig, mehrere Wochen vor Betreuungsbeginn.

Bei anderen Sonderzeiten (z. B. Semester-, Oster-, Herbst- oder Weihnachtsferien) erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel einige Wochen vor Betreuungsbeginn.

Der konkrete Zahlungszeitpunkt und das Zahlungsziel werden jeweils mit der Rechnung bekanntgegeben.

Platzreservierung

Die vereinbarte Betreuung gilt erst mit Zahlungseingang als verbindlich reserviert.
Bis zum Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Durchführung der Betreuung oder auf Freihaltung des vereinbarten Betreuungszeitraums.

Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist die Betreuungsperson berechtigt, die Betreuung anderweitig zu vergeben.

Bei länger vereinbarten Betreuungszeiträumen kann eine Zahlung in Teilbeträgen vereinbart werden. Die vereinbarte Betreuung gilt jedoch jeweils erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung als verbindlich reserviert.

11. Stornierung und Rückerstattung

Sommerferien

Als Sommerferien gelten die Sommer-Schulferien in Wien und Niederösterreich.

Im Falle einer Absage durch den Tierhalter und bei bereits geleisteter Vorauszahlung erfolgt eine Rückerstattung ausschließlich im Rahmen der folgenden Stornoregelungen:

– bis 9 Wochen vor Betreuungsbeginn: 100 % Rückerstattung
9 bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn: 50 % Rückerstattung
– ab 4 Wochen vor Betreuungsbeginn: keine Rückerstattung

Bei vorzeitiger Beendigung der Betreuung durch den Tierhalter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.

Sonstige Sonderzeiten

Sonstige Sonderzeiten sind insbesondere Semester-, Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien, gesetzliche Feiertage sowie besonders nachgefragte Zeiträume gemäß Punkt 10.

Im Falle einer Absage durch den Tierhalter und bei bereits geleisteter Vorauszahlung erfolgt eine Rückerstattung ausschließlich im Rahmen der folgenden Stornoregelungen:

– bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn: 100 % Rückerstattung
4 bis 2 Wochen vor Betreuungsbeginn: 50 % Rückerstattung
– ab 2 Wochen vor Betreuungsbeginn: keine Rückerstattung

Reguläre Betreuungszeiträume (Nebensaison)

Für reguläre Betreuungszeiträume außerhalb der Sonderzeiten gelten folgende Stornobedingungen:

– bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfreie Stornierung
14 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betrags
– ab 7 Tage vor Betreuungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Betrags

Tages- und Kurzbetreuung

Als Tages- und Kurzbetreuung gelten einzelne Betreuungstage, stundenweise Betreuungen sowie kurzfristig vereinbarte Betreuungsleistungen mit zeitlich begrenztem Betreuungsumfang.

Für Tages- und Kurzbetreuungen gelten folgende Stornobedingungen:

– bis 48 Stunden vor Betreuungsbeginn: kostenfreie Stornierung
48 bis 24 Stunden vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betrags
– ab 24 Stunden vor Betreuungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Betrags

12. Allgemeine Bestimmungen zu Stornierungen

Maßgeblich für die Anwendung der Stornobedingungen ist ausschließlich der Zeitpunkt der ausdrücklich erklärten Stornierung in Bezug auf den vereinbarten Betreuungsbeginn, unabhängig vom Grund der Stornierung.

Der Zeitpunkt der Zahlung hat keinen Einfluss auf die Anwendung der Stornofristen.

Die Nichtleistung oder verspätete Leistung einer Zahlung stellt keine Stornierung dar.
Stornierungen müssen ausdrücklich erklärt werden.

Ein Anspruch auf Ersatzdurchführung oder Weitergabe der vereinbarten Betreuung besteht nicht.
Allfällige Kulanzlösungen liegen im alleinigen Ermessen der Betreuungsperson.

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung der Betreuung und gemäß der Datenschutzerklärung. Diese ist unter www.fellundfuelle.at/datenschutz abrufbar oder wird auf Wunsch übermittelt.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Betreuungsperson.

Fell & Fülle – Claudia Löscher 

Pressbaum, Niederösterreich